hausgeldabrechnung.com

Hausgeldabrechnung für Ihre WEG zum Festpreis

Wir sind auf die Abrechnungen von Eigentümergemeinschaften spezialisiert. Wir erstellen Ihre Hausgeldabrechnung samt Wirtschaftsplan oder prüfen eine bereits erstellte Abrechnung.

Ideal für selbstverwaltete WEGs und für Hausverwaltungen, die sich bei der Abrechnung entlasten wollen.

So funktioniert es
  • Kostenlose Ersteinschätzung in 48 Stunden
  • Festpreis ab 350 € je Abrechnungsjahr
  • Keine Software, kein Abo, keine Bindung
  • Fachlich und persönlich geprüft

Einzelabrechnung 2025

WEG Beispielweg 1 · Wohnung 3

Beispiel
KostenartVerteilungIhr Anteil
GebäudeversicherungMiteigentum407,19 €
AllgemeinstromMiteigentum103,13 €
Hausreinigungje Wohnung260,00 €
Wasser und AbwasserVerbrauch500,46 €
KontoführungMiteigentum31,32 €
ErhaltungsrücklageMiteigentum1.010,40 €
Summe2.312,50 €
Gezahlte Vorschüsse12 × 195,00 €2.340,00 €
Guthaben27,50 €

Fiktive Zahlen. Miteigentumsanteil der Wohnung 3: 168,40 von 1.000.

Jahresabrechnung 2025

WEG Beispielweg 1 · sechs Wohnungen

Beispiel
KostenartSchlüsselGesamt
GebäudeversicherungMiteigentum2.418,00 €
AllgemeinstromMiteigentum612,40 €
Hausreinigungje Wohnung1.560,00 €
Wasser und AbwasserVerbrauch3.124,80 €
KontoführungMiteigentum186,00 €
ErhaltungsrücklageMiteigentum6.000,00 €
Summe13.901,20 €
Vorschüsse laut Planalle Wohnungen13.920,00 €
Überschuss gesamt18,80 €

Fiktive Zahlen zur Veranschaulichung.

Vermögensbericht 2025

WEG Beispielweg 1 · Stand 31.12.2025

Beispiel
PositionBetrag
Girokonto der Gemeinschaft4.286,17 €
Rücklagenkonto21.540,00 €
Forderungen gegen Eigentümer195,00 €
Offene Rechnungen−312,40 €
Rücklage am 01.01.202515.540,00 €
Zuführung 20256.000,00 €
Rücklage am 31.12.202521.540,00 €
Erhaltungsrücklage21.540,00 €

Fiktive Zahlen. Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WEG.

Wirtschaftsplan 2027

WEG Beispielweg 1 · sechs Wohnungen

Beispiel
KostenartGesamtWohnung 3
Gebäudeversicherung2.500,00 €421,00 €
Allgemeinstrom700,00 €117,88 €
Hausreinigung1.620,00 €270,00 €
Wasser und Abwasser3.200,00 €512,00 €
Kontoführung200,00 €33,68 €
Zuführung zur Erhaltungsrücklage6.000,00 €1.010,40 €
Summe14.220,00 €2.364,96 €
Hausgeld je Monat, Wohnung 3197,08 €

Fiktive Zahlen. Verteilung wie in der Einzelabrechnung, Wasser nach dem Verbrauch des Vorjahres (16 %).

Was wir für Sie übernehmen

Alles rund um die Abrechnung Ihrer Eigentümergemeinschaft: zum verbindlichen Festpreis, fachlich und persönlich geprüft, ohne Software und Abo, an die Sie sich binden müssen.

Für selbstverwaltete WEGs
und Hausverwaltungen

Abrechnung
erstellen

Jahres- und Einzelabrechnungen, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht und § 35a-Bescheinigung.

ab 350 € je Abrechnungsjahr

Erstellen lassen

Für Beiräte, Verwaltungen und verwaltende Eigentümer

Abrechnung
prüfen

Wir prüfen Ihre fertige Abrechnung vor dem Versand, vor der Versammlung oder beim Verwalterwechsel. Sie erhalten einen kurzen Prüfbericht.

149 € je Abrechnung

Prüfen lassen

Für vermietende Eigentümer

Betriebskosten-
abrechnung

Für vermietete Eigentumswohnungen, auf Grundlage Ihrer Hausgeldabrechnung.

49 € je Wohnung

Abrechnen lassen

Für WEGs und Hausverwaltungen

Laufende
Buchhaltung

Wir buchen die Kontobewegungen über das ganze Jahr. Zahlungsverkehr und Mahnungen bleiben bei Ihnen.

auf Anfrage

Anfragen

Alle Preise sind Endpreise. Nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Was in einer vollständigen Abrechnung stecken muss

Nach jedem Jahr beschließen die Eigentümer über Nachzahlungen oder die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Dafür braucht es mehr als eine Kostenliste:

  • alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres in der Gesamtabrechnung
  • für jede Wohnung eine Einzelabrechnung nach den geltenden Verteilerschlüsseln
  • Anfangs- und Endbestände, die zu den Kontoauszügen passen
  • die Entwicklung der Erhaltungsrücklage
  • einen Vermögensbericht zum Jahresende (§ 28 Abs. 4 WEG)
  • einen Wirtschaftsplan, aus dem sich die neuen Vorschüsse ergeben

Das übernehmen wir für Sie: Wir erstellen und prüfen alles, nachvollziehbar für jeden Eigentümer.

Ihr Abrechnungspaket

Alles, was die Gemeinschaft für die Versammlung braucht, als PDF und nachvollziehbar aufbereitet auf Basis Ihrer Unterlagen.

4Dokumente
Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht
§ 35aBescheinigung
für jede Wohnung, im Festpreis enthalten
1Korrekturrunde
Ihre Hinweise arbeiten wir ein
0 €im Voraus
Sie zahlen erst nach dem Entwurf

Das ist enthalten

  • Jahresabrechnungalle Einnahmen und Ausgaben des Jahres in der Gesamtabrechnung
  • Einzelabrechnungenfür jede Wohnung nach den geltenden Verteilerschlüsseln
  • Wirtschaftsplanfür das nächste Wirtschaftsjahr, mit den neuen Hausgeldvorschüssen
  • VermögensberichtKonten, Erhaltungsrücklage und offene Posten zum Jahresende
  • Bescheinigung nach § 35a EStG je WohnungAnteile an haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen
  • Kurze schriftliche Erläuterungdie wichtigsten Zahlen in verständlichen Worten
  • Eine KorrekturrundeIhre Hinweise zum Entwurf arbeiten wir ein
  • Für Verwaltungen im eigenen Designauf Wunsch mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrem Absender

Festpreis ab 350 € je Abrechnungsjahr, abhängig von der Zahl der Einheiten. Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen, danach erhalten Sie den verbindlichen Festpreis.

Abrechnung prüfen lassen

Sie haben schon eine Abrechnung? Wir prüfen sie, bevor sie verschickt oder beschlossen wird.

149 € je Abrechnung

Abrechnung prüfen lassen

Wann es sich lohnt

Vor dem Versand
Sie haben als Hausverwaltung oder verwaltende Eigentümer selbst abgerechnet und wollen sichergehen.
Vor der Versammlung
Sie sind im Beirat und wollen die Abrechnung der Verwaltung prüfen, bevor die Eigentümer beschließen.
Beim Verwalterwechsel
Die Verwaltung wechselt, und Sie wollen wissen, ob die letzte Abrechnung und die übergebenen Kontostände stimmen.

Was wir prüfen

  • ob alle Teile da sind: Gesamtabrechnung, Einzelabrechnungen und Vermögensbericht
  • ob die Summen stimmen
  • ob Anfangs- und Endbestand zu den Kontoauszügen passen
  • ob die Verteilerschlüssel zur Teilungserklärung passen
  • ob die Vorschüsse zum Wirtschaftsplan passen

Sie bekommen einen kurzen schriftlichen Prüfbericht.

Nicht enthalten sind die Prüfung aller Einzelbelege und eine rechtliche Bewertung. Der Prüfbericht ist keine Rechtsberatung.

Beauftragen Sie danach die Erstellung einer Abrechnung bei uns, rechnen wir die 149 € auf den Festpreis an.

Betriebskosten­abrechnung für vermietete Wohnungen

Sie vermieten eine Eigentumswohnung? Wir erstellen die Abrechnung für Ihre Mieter auf Grundlage Ihrer Hausgeldabrechnung, auch wenn eine andere Verwaltung sie erstellt hat.

49 € je Wohnung

Betriebskosten­abrechnung anfragen

Das ist enthalten

  • umlagefähige Kosten aus der Hausgeld­abrechnung herausrechnen
  • nach dem Mietvertrag auf die Wohnung verteilen
  • CO2-Kosten zwischen Ihnen und Ihrem Mieter aufteilen
  • Anteile nach § 35a EStG für Ihren Mieter, soweit sie in der Hausgeld­abrechnung stehen
  • Vorauszahlungen des Mieters abgleichen
  • Vorschlag für die neue Vorauszahlung
  • je Mieter eine Abrechnung mit Anschreiben als PDF

Das brauchen wir

  • Hausgeld­abrechnung: Gesamt­abrechnung und Einzel­abrechnung der Wohnung
  • Heizkosten- und Wasser­abrechnung
  • Grundsteuer- oder Grundbesitz­abgaben­bescheid
  • Mietvertrag: erste Seite, Betriebskosten und Nachträge
  • Angaben zum Mietverhältnis
  • letzte Betriebskosten­abrechnung an den Mieter (optional)

Wir erstellen die Abrechnung für vermietete Eigentumswohnungen. Für ganze Mehrfamilienhäuser, Gewerbemieter mit Umsatzsteuer oder öffentlich geförderte Wohnungen erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@hausgeldabrechnung.com

Für das Angebot reichen uns ein paar Eckdaten, etwa die Zahl der Wohnungen und ob Gewerbe dabei ist. Mietverträge und Daten Ihrer Mieter brauchen wir erst, wenn Sie den Auftrag erteilen.

Die Abrechnung muss Ihrem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung.

In vier Schritten zur fertigen Abrechnung

Sie laden einmal hoch, was Sie haben. Alles Weitere klären wir mit Ihnen per E‑Mail.

  1. Unterlagen
    hochladen

    Teilungserklärung, letzte Abrechnung, Kontoauszüge und was Sie sonst haben. Fehlt etwas, klicken Sie auf „Reiche ich nach“ oder „Habe ich nicht“.

  2. Ersteinschätzung
    in 48 Stunden

    Wir sehen Ihre Unterlagen kostenlos durch und schätzen ein, was für die Abrechnung schon da ist.

  3. Angebot zum
    Festpreis

    Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis und eine Liste der Unterlagen, die noch fehlen.

  4. Ergebnis ansehen,
    dann bezahlen

    Sie erhalten das ganze Paket zuerst als Entwurf. Ihre Anmerkungen arbeiten wir ein, eine Korrekturrunde ist im Preis enthalten. Nach Zahlung der Rechnung bekommen Sie die Endfassung.

Sie zahlen erst, wenn Sie das Ergebnis gesehen haben. Nicht im Voraus.

Für wen unser Angebot passt

Ob Sie Ihre Gemeinschaft selbst verwalten oder als Hausverwaltung mehrere betreuen: Wir liefern genau das, was Sie brauchen.

Selbstverwaltete WEGs

Sie verwalten Ihre Gemeinschaft als Eigentümerin oder Eigentümer, oder Sie sind im Beirat.

  • Sie laden hoch, was Sie haben. Fehlendes fragen wir gezielt nach.
  • Die Verwaltung und die Beschlüsse bleiben bei Ihrer Gemeinschaft.
  • Als Beirat lassen Sie die Abrechnung der Verwaltung vor der Versammlung prüfen.

Hausverwaltungen

Sie brauchen in der Abrechnungszeit Entlastung oder möchten Abrechnung und Buchhaltung einzelner WEGs auslagern.

  • für eine WEG oder für mehrere
  • auf Wunsch im Design Ihrer Verwaltung, mit Ihrem Logo, Ihren Farben und Ihrem Absender
  • ein Angebot mit den Konditionen für Verwaltungen
  • auf Wunsch laufende Buchhaltung für Ihre WEGs
  • Kontakt zu den Eigentümern und Verwalterrolle bleiben bei Ihnen
WEG Zahlenwerk

Zahlen, die stimmen. Ergebnisse, die überzeugen.

  • spezialisiert auf WEG-Abrechnungen
  • eigene Rechen- und Prüfabläufe
  • aus Hamburg, digital für ganz Deutschland

Wer dahinter steht

hausgeldabrechnung.com ist ein Angebot von WEG Zahlenwerk. Gerade selbstverwaltete WEGs bekommen bei uns eine Abrechnung, die jeder Eigentümer nachvollziehen kann.

Wir übernehmen keine Verwalterrolle, keinen Zahlungsverkehr und keine Rechtsberatung. Die Beschlüsse fasst weiter Ihre Gemeinschaft.

Mehr über WEG Zahlenwerk

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung, und bin ich danach gebunden?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie unser Angebot ausdrücklich annehmen, zum Beispiel per E-Mail. Bezahlen müssen Sie erst, wenn Ihre Abrechnung erstellt oder geprüft ist.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für die Ersteinschätzung genügt, was Sie haben: Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, die letzte Abrechnung, den Wirtschaftsplan, die Kontoauszüge aller Konten, auch aus dem laufenden Jahr, die Heizkosten- und Wasserabrechnung, die Protokolle und die Eigentümerliste. Keine Unterlage ist Pflicht. Belege fordern wir erst nach Ihrer Zusage gezielt an.

Sie können PDF-Dateien, Fotos, CSV- und Excel-Dateien hochladen.

Wer sieht meine Unterlagen?

Die Unterlagen werden verschlüsselt übertragen und in einem zugriffsbeschränkten Bereich abgelegt. Für die Ersteinschätzung lesen wir sie digital aus, auch mit KI-Diensten. Keiner dieser Dienste nutzt Ihre Daten zum Training. Jedes Ergebnis prüft ein Mensch. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Wer darf für unsere WEG anfragen und den Auftrag erteilen?

Beim Absenden bestätigen Sie, dass Sie dazu befugt sind. Dasselbe bestätigen Sie bei der Annahme unseres Angebots. Für die Gemeinschaft handeln zum Beispiel die bestellte Verwalterin oder der bestellte Verwalter, auch aus dem Kreis der Eigentümer, oder wer eine Vollmacht der Eigentümer hat. Als Beirat können Sie eine Abrechnung für Ihre Prüfung vor der Versammlung im eigenen Namen prüfen lassen. Für eine Betriebskostenabrechnung fragen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der vermieteten Wohnung an. Wenn Sie unsicher sind, schreiben Sie uns vorher.

Wann und wie bezahle ich?

Erst wenn Sie das Ergebnis gesehen haben. Sie bekommen das vollständige Paket zuerst als Entwurf, und Ihre Hinweise arbeiten wir in einer Korrekturrunde ein. Danach erhalten Sie die Rechnung, nach Zahlungseingang schicken wir Ihnen die Endfassung als PDF.

Was passiert, wenn ich das Angebot nicht annehme?

Dann löschen wir Ihre Unterlagen und alle Auszüge daraus 30 Tage nach dem Versand der Ersteinschätzung und protokollieren die Löschung. Auf Wunsch löschen wir früher.

Können Sie auch ältere Jahre nachholen?

Ja. In einer Anfrage können Sie bis zu fünf weitere Jahre derselben WEG wählen. Der Festpreis gilt je Abrechnungsjahr, den Wirtschaftsplan erstellen wir einmal für das nächste Wirtschaftsjahr.

Was ist die Bescheinigung nach § 35a EStG?

Sie zeigt für jede Wohnung den Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, zum Beispiel für Hausreinigung, Gartenpflege oder Reparaturen. Eigentümer, die selbst darin wohnen, und Mieter können diese Kosten in der Steuererklärung angeben. Die Bescheinigung ist im Festpreis enthalten.

Erstellen Sie auch die Abrechnung für meine Mieter?

Ja. Für vermietete Eigentumswohnungen erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für 49 € je Wohnung. Grundlage ist die Hausgeldabrechnung Ihrer WEG, auch wenn eine andere Verwaltung sie erstellt hat. Erstellen wir die Hausgeldabrechnung, können Sie die Betriebskostenabrechnung gleich dazu beauftragen. Für ganze Mehrfamilienhäuser erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Welche Kosten darf ich auf meinen Mieter umlegen?

Umlegen dürfen Sie die Betriebskosten, also laufende Kosten wie Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung oder Gebäudeversicherung, soweit Ihr Mietvertrag das wirksam vereinbart. Nicht dazu gehören zum Beispiel die Verwaltervergütung, Reparaturen, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten und seit Juli 2024 die Gebühren für den Kabelanschluss zum Fernsehen. Wir übernehmen die umlegbaren Kosten aus der Hausgeldabrechnung Ihrer WEG und verteilen sie nach Ihrem Mietvertrag. Ob einzelne Klauseln im Mietvertrag wirksam sind, prüfen wir nicht rechtlich.

Bieten Sie auch laufende Buchhaltung an?

Ja, für WEGs und Hausverwaltungen. Wir buchen die Kontobewegungen über das Jahr. Zahlungsverkehr und Mahnungen bleiben bei Ihnen. Den Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an info@hausgeldabrechnung.com. Als Hausverwaltung nutzen Sie bitte unsere Anfrage für Verwaltungen.

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung und danach einen verbindlichen Festpreis.